Leibrente

Eine Leibrente ist ein vertraglich begründetes Dauerschuldverhältnis, welches im BGB geregelt ist (§§ 759 ff). Es handelt sich um einen einseitigen Vertrag, der eine Partei zur Entrichtung einer Rente verpflichtet. Aufgrund eines selbständigen Rechtsverhältnisses sein regelmäßig wiederkehrende Leistungen entweder als Geld- oder als Sachleistung zu entrichten. Es ist möglich, die Leibrente auf einen bestimmten Zeitraum (Dauer) zu beschränken. Der Vertrag über die Leibrente bedarf der Schriftform.


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