Nettokaltmiete

Als Nettokaltmiete bezeichnet man den Anteil der Gesamtmiete, welcher keinerlei Betriebskosten nach § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung enthält. Hierbei handelt es sich u. a. um die Grundsteuer, Kehrgebühren oder Müllabfuhrkosten.

Sind diese Kosten enthalten, spricht man von der Bruttomiete.


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