Erbteilungswert

Der Erbteilungswert ist der Wert von Teilen der Erbschaft, wenn die Vermögensteile nicht in ihrer Gesamtheit an eine Person übergeben werden oder eine unterschiedliche Bewertung von Vermögensteilen nach dem Erbschaftssteuergesetz erforderlich ist.

Die Bewertung erfolgt im Regelfall nach dem Bewertungsgesetz (BewG).