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Neufassung der Sachverständigenordnung der IHK für Ostfriesland und Papenburg

Quelle: © IHK

Die IHK-Vollversammlung hat in ihrer letzten Sitzung im Juni die neue Sachverständigenordnung der IHK verabschiedet und damit eine neue Grundlage für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen durch die IHK für Ostfriesland und Papenburg geschaffen. IHK-Sachverständige durften bisher erst ab einem Alter von 30 und nur bis zu einem Alter von 71 Jahren öffentlich bestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese starren Altersgrenzen für unwirksam erklärt, da sie nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzulässige Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellen. Mit der Neufassung wurden die Auswirkungen des Urteils umgesetzt und die bisherigen Mindest- oder Höchstaltersgrenzen abgeschafft. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zählt zu den Aufgaben der IHK. Sie geschieht im öffentlichen Interesse, um den Gerichten, der Wirtschaft und Privatpersonen unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Experten auf vielen Sachgebieten zur Verfügung zu stellen.

Download (PDF): Bekanntmachung_Sachverstaendigenordung

Presse-2-2017
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