Gutachterausschüsse


Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch (§§ 192 ff.) vorgeschrieben. Die Gutachterausschüsse führen die Kaufpreissammlungen und werten diese aus.

Weitere wesentliche Aufgaben der Gutachterausschüsse sind u. a.:

  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
  • Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
    Hierbei handelt es sich u. a. um

    • Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze)
    • Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren)
    • Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken
    • Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (bei berechtigtem Interesse)
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert

Nachstehend werden die aktuellen Adressen (Stand: Juni 2015) aller Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Liste wird ständig erweitert und ergänzt. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.